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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Für gewerbliche Partner: bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag schließen wir diesen AVV nach Art. 28 DSGVO. Die verbindliche Annahme erfolgt im Partner-Bereich.

Hinweis: Dies ist eine generische Vertragsvorlage zur Auftragsverarbeitung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung – bitte vor dem produktiven Einsatz juristisch prüfen lassen.

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („Vertrag") wird geschlossen zwischen

dem Partnerbetrieb (der die Registrierung vornimmt) – nachfolgend „Verantwortlicher" – und dem Betreiber von bike2gether.com (Anbieter laut Impressum) – nachfolgend „Auftragsverarbeiter".

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen, soweit dies zur Erbringung der über bike2gether.com bereitgestellten Leistungen (Partnerprofil, Kontaktanfragen/Chat mit Mitgliedern, Werbung, Auswertungen) erforderlich ist. Der Vertrag gilt für die Dauer des jeweiligen Nutzungsverhältnisses und endet mit dessen Beendigung.

2. Art, Zweck, Datenarten, betroffene Personen

  • Art/Zweck: Speicherung, Anzeige und Übermittlung von Anfragedaten sowie Verwaltung des Partnerauftritts im Rahmen der Plattform.
  • Datenarten: Kontakt- und Kommunikationsdaten (Name/Benutzername, Nachrichteninhalte), ggf. Nutzungs- und Metadaten.
  • Betroffene Personen: Mitglieder und Interessenten, die den Partner über die Plattform kontaktieren.

3. Pflichten des Auftragsverarbeiters

  • Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO), es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
  • Verpflichtung der zur Verarbeitung befugten Personen auf Vertraulichkeit bzw. angemessene gesetzliche Verschwiegenheit.
  • Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (Art. 32 DSGVO), siehe Abschnitt 5.
  • Unterstützung des Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch).
  • Unterstützung bei Meldepflichten (Art. 33/34) sowie bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35/36); unverzügliche Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.
  • Nach Wahl des Verantwortlichen Löschung oder Rückgabe der Daten nach Abschluss der Leistung, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.
  • Bereitstellung der zum Nachweis erforderlichen Informationen und Ermöglichung von Überprüfungen/Audits in zumutbarem Rahmen (Art. 28 Abs. 3 lit. h).

4. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (z. B. Hosting-/Infrastruktur-Dienstleister). Der Auftragsverarbeiter verpflichtet diese auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau und informiert über beabsichtigte Änderungen, sodass der Verantwortliche widersprechen kann.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Der Auftragsverarbeiter unterhält angemessene TOM nach Art. 32 DSGVO (u. a. Zugriffs-/Zugangskontrolle, Verschlüsselung der Übertragung, Pseudonymisierung wo möglich, Belastbarkeit, Wiederherstellbarkeit, regelmäßige Überprüfung). Details werden auf Anfrage bereitgestellt; nähere Angaben zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.

6. Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und der erteilten Weisungen verantwortlich und benennt einen Ansprechpartner für Datenschutzfragen.

7. Ort der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt innerhalb der EU/des EWR. Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nur bei Vorliegen geeigneter Garantien nach Kapitel V DSGVO.

8. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Es gilt das Recht am Sitz des Auftragsverarbeiters, soweit gesetzlich zulässig.

Version 2026-07-11